ANGEBOT

In den Einrichtungen in Aarberg, Biel und Safnern leben je 8 bis 12 Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern wohnen können. Die meisten von ihnen bleiben während vieler Jahre in den Einrichtungen. Sie finden so ein zweites Zuhause, das sie auf ihrem Weg durch die Schulzeit und Lehre optimal unterstützt. Der Kontakt zu den eigenen Eltern bleibt immer aufrechterhalten.
In der Einrichtung Birkenhof Aarberg bieten wir neu auch Plätze für eine befristete Unterbringung während 1 - 6 Monaten an. Dabei wird während Abklärungsphasen oder vor dem geplanten Eintritt in eine neue Einrichtung die Betreuung des Kindes oder der Geschwistergruppe sichergestellt.

Pflegefamilie oder Heim?

Wenn Kinder nicht bei ihren eigenen Eltern wohnen können, stellt sich oft die Frage: Pflegefamilie oder Heim? Die Stiftung arboa beantwortet sie auf ihre eigene Art: beides! Einerseits verfügen die Mitarbeitenden über einen professionellen sozialpädagogischen Hintergrund und arbeiten bei Bedarf eng mit anderen Fachleuten wie Psychologen oder Pädagogen zusammen. Andererseits steht das Familienleben ganz klar im Vordergrund. Dadurch verbindet die Stiftung arboa zwei unterschiedliche Betreuungsansätze in einer Organisation.

Grosse Präsenz des Leiterpaars

Das Leiterpaar lebt zusammen mit den eigenen Kindern im Haus. Dies ermöglicht eine besondere Präsenz bei der Arbeit mit den platzierten Kindern. Unterstützt wird das Leiterpaar durch ein kleines Team. Die Gruppe der Kinder bleibt über längere Zeit stabil. So können die Kinder ergänzend zu ihrer Herkunftsfamilie Beziehungen aufbauen, die über lange Jahre tragfähig sind.

Enge Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

Die Beziehung zu den eigenen Eltern und zur erweiterten Familie wird, wenn immer möglich, gefördert und unterstützt. Die Einrichtung und die Herkunftsfamilie arbeiten eng zusammen, um die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg durch die Schule und bis zur Selbständigkeit bestmöglich zu unterstützen. In der Regel verbringen sie jedes zweite Wochenende und ein Teil der Ferien mit ihrer Herkunftsfamilie.

Zuweisung durch Behörden

Grundsätzlich erfolgt der Eintritt eines Kindes auf Zuweisung eines Sozialdiensts oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Die betroffenen Eltern und Kinder sollen die Stiftung Schritt für Schritt kennenlernen und so eine Bereitschaft für die Einrichtung entwickeln können. Wenn immer möglich, erfolgt die Aufnahme deshalb im Rahmen eines sorgfältig geplanten Verfahrens (siehe «Platzierung»).

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ALLES ZUM LETZTEN GESCHÄFTSJAHR

Blicken Sie mit uns auf das letzte Geschäftsjahr der Stiftung arboa zurück und erfahren Sie mehr über das Leben an unseren Standorten.

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